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Verneint der Besitz nicht dessen Recht auf Freiheit?

Tierrechte können auch dadurch gefördert werden, daß wir die Möglichkeit des Mißbrauches verkleinern. Das kann durch ein Gesetz geschehen, in dem der Status eines Tieres von einem Objekt (Ding) in Menschenbesitz zu demjenigen eines selbständigen Subjekts (Lebewesen) gehoben wird. Wenn ein Mensch ein Tier dann mißhandelt, könne das Tier ihm entzogen und sozusagen in Pflegeaufsicht, etwa des Staates oder eines Gnadenhofes, gegeben werden. Je nach Schwere der Mißhandlung oder erst nach Auflagen ist eine Rückgabe möglich oder nicht. Vielleicht ist auch ein Tierpaß eine gute Idee. Für Kinder hat der erwachsene Mensch bereits eine - entziehbare - Vormundschaft inne, für die Tiere wird er dann eine ähnliche innehaben.

Rechte müssen überprüft und durchgesetzt werden

Der Staat müsse eine Institution schaffen, die präventiv eingreift, wenn das Wohl der Tiere mißachtet wird, eine Art Inspektions-dienst, der wiederum auch kontrolliert wird. Die Vorschriften basieren dann auf dem Freiheitsrecht der Tiere. Diese Vorschriften können wie folgt lauten:
  • Kälber dürfen nicht von der Mutter getrennt werden, wenn sie älter sind als x Tage oder jünger sind als x Tage.
  • Kälber dürfen nicht separat gehalten werden.
  • Kühe dürfen im Jahr maximal x Liter Milch produzieren.
  • Bei kommerzieller Zucht der Haustiere dürfen Muttertiere nur x Junge im Jahr bekommen, und die jungen Tiere müssen früh an den Menschen gewöhnt werden.
  • Truthähne dürfen nicht schwerer als x Kilogramm werden.
  • Küken müssen minimal x Zentimeter groß sein.
  • Schweine müssen in Gruppen leben, in einem großen Gehege im Freien.
  • Das Viehfutter sollte so ökologisch wie möglich produziert worden sein.
  • Ein Verbot von Im- und Export lebender Schlachttiere.
Als ein Viehhalter sich nicht an diese Vorschriften hält, kann man im Zweifelsfall zuerst eine Geldbusse auferlegen, mit der Verpflichtung um diese Sache innerhalb eines bestimmten Termins zu regeln. Tut er das nicht, und kommt seiner Pflicht nicht nach, dann erfolgt Beschlagnahme, direkt und ohne Schadenregelung.
Die Behörde verkauft die Tiere dann an andere Tierhalter oder lasst sie schlachten. Auf diese Weise wird Kontrolle keine teure Sache und sind die Interessen der Tiere ausreichend vertreten. Man kann damit rechnen, dass dies eine vorbeugende Massnahme ist, und dergleichen nicht oft wiederholt werden muss. Auch die „Spritze" an Tiere geben, die man nicht unterbringen kann, muss verhindert werden.

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