Opferfest und Schächten: Es gibt eine tierfreundliche Alternative

Muss ein Tier ohne Betäubung geschlachtet werden?

Muslime essen nur Fleisch von Tieren, die nach islamischen Regeln geschlachtet wurden (halal). Dabei wird mit einem einzigen Schnitt die Kehle durchtrennt, damit das Blut abfließen kann. Auch das Judentum kennt eine rituelle Schlachtung, das Schächten.

Wird ein Tier nicht vorher betäubt, ist es beim Halsschnitt bei vollem Bewusstsein. Es verliert das Bewusstsein erst, wenn das Gehirn zu wenig Sauerstoff bekommt. Bei Schafen und Ziegen dauert das meist bis zu etwa zwanzig Sekunden. Bei Rindern kann es mehr als zwei Minuten dauern. Es würde deshalb viel Tierleid ersparen, wenn auch bei der rituellen Schlachtung jedes Tier vorher betäubt würde.

Rituelles Schlachten von SchafenRituelles Schlachten von Schafen in einem Schlachthof. Foto: Gerard Damoiseaux

Betäubung und halal passen zusammen

Bei der üblichen Schlachtung wird ein Tier zuerst betäubt. Rinder werden meist mit einem Bolzenschussgerät betäubt: Ein Stahlbolzen beschädigt das Großhirn, sodass das Tier sofort bewusstlos ist. Schafe und Schweine werden oft mit Strom betäubt. Das Tier ist dann noch nicht tot. Das Herz schlägt weiter und das ist auch so gewollt: So blutet das Tier nach dem Halsschnitt gut aus.

Nach islamischen Vorschriften muss das Tier bei der Schlachtung noch leben und äußerlich unversehrt sein. Eine Betäubung mit einem Stromstoß ist umkehrbar: Wird danach die Kehle nicht durchtrennt, kommt das Tier wieder zu sich. Viele islamische Gelehrte halten eine solche Betäubung deshalb für zulässig. Andere lehnen sie ab. Der Strom muss allerdings stark genug sein, sonst ist das Tier nur halb betäubt.

Dass Betäubung und halal zusammenpassen, zeigt die Praxis. In England und Wales wurden 2018 von allen halal geschlachteten Tieren 88 Prozent vorher betäubt. In den Niederlanden zum Beispiel wurden 2025 von den Tieren, die für das Opferfest geschlachtet wurden, 68 Prozent vorher betäubt. 2023 waren es noch 54 Prozent.

Das Opferfest

Beim Opferfest (Eid al-Adha, türkisch Kurban Bayramı) erinnern Muslime an die Geschichte von Ibrahim (Abraham), die auch in der Bibel steht. Gott stellte Ibrahim auf die Probe, indem er ihn bat, seinen Sohn zu opfern. In der islamischen Überlieferung ist das meist Ismail, in der Bibel ist es Isaak. Als Ibrahim gehorchen wollte, verschonte Gott den Sohn. An seiner Stelle wurde ein Widder geopfert. Das Fest fällt mit dem Hadsch zusammen, der Pilgerfahrt nach Mekka. Alle Muslime feiern es, auch wer nicht auf Pilgerfahrt ist.

Aus Dankbarkeit opfern Muslime, die es sich leisten können, ein Schaf, eine Ziege oder manchmal ein Rind. Das Fleisch wird meist gedrittelt: für die eigene Familie, für Verwandte und Freunde und für die Armen. In Deutschland leben etwa 5,3 bis 5,6 Millionen Muslime, das sind 6,4 bis 6,7 Prozent der Bevölkerung (2020). Die größte Gruppe hat Wurzeln in der Türkei. Nicht alle von ihnen lassen ein Tier schlachten.

Die Regeln in Deutschland

  • Ein warmblütiges Tier muss vor dem Schlachten betäubt werden (§ 4a Tierschutzgesetz).
  • Ohne Betäubung darf nur geschlachtet werden, wenn die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat. Das geht nur für Menschen, denen ihre Religionsgemeinschaft zwingend vorschreibt, kein Fleisch betäubter Tiere zu essen. Die Schlachtung erfolgt in einem zugelassenen Betrieb unter tierärztlicher Aufsicht. Der Schlachter braucht einen Sachkundenachweis.
  • Das Bundesverfassungsgericht entschied 2002, dass auch muslimische Metzger eine solche Genehmigung bekommen können. Im selben Jahr wurde der Tierschutz als Staatsziel ins Grundgesetz aufgenommen (Art. 20a). Das Bundesverwaltungsgericht entschied 2006, dass Ausnahmegenehmigungen trotzdem möglich bleiben.
  • In der Praxis werden kaum noch Genehmigungen erteilt. In mehreren Bundesländern gab es seit Jahren keine mehr. Eine bundesweite Statistik gibt es nicht.
  • Auch zum Opferfest darf ein Tier nur in einer zugelassenen Schlachtstätte geschlachtet werden, nicht zu Hause oder im Freien. Bei religiösen Schlachtungen wird zunehmend eine kurze Elektrobetäubung eingesetzt, die viele Muslime als halal anerkennen.

Und im übrigen Europa?

Die europäische Schlachtverordnung schreibt eine Betäubung vor, aber die Länder dürfen für die religiöse Schlachtung eine Ausnahme machen. Immer mehr Länder tun das nicht.

  • Verbot des Schlachtens ohne Betäubung: Schweden, Dänemark, Slowenien, Flandern und Wallonien (seit 2019). Außerhalb der EU: Norwegen, die Schweiz und Island.
  • Betäubung unmittelbar nach dem Halsschnitt vorgeschrieben: Österreich, Estland, Lettland und Griechenland. In Finnland müssen Schnitt und Betäubung gleichzeitig erfolgen.
  • In den Niederlanden ist das Schlachten ohne Betäubung mit Genehmigung erlaubt. Ist ein Tier 40 Sekunden nach dem Schnitt noch bei Bewusstsein, muss es nachträglich betäubt werden. Ein Verbot scheiterte 2012 im Senat.
  • In der Region Brüssel stimmte das Parlament 2022 gegen ein Verbot.

Der Gerichtshof der Europäischen Union (2020) und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (2024) urteilten, dass ein solches Verbot zulässig ist: Der Tierschutz darf die Religionsfreiheit einschränken.

Es gibt eine Alternative

Auch in Deutschland spenden viele Muslime zum Opferfest Geld an eine Hilfsorganisation, die in ihrem Namen in einem armen Land ein Tier schlachten lässt und das Fleisch an Menschen verteilt, die sich selbst kein Fleisch leisten können. Manche wählen ein Festessen ohne Fleisch. In den Niederlanden ist die Zahl der zum Opferfest geschlachteten Tiere zwischen 2017 und 2025 von mehr als 65.000 auf gut 24.000 gesunken, also um fast zwei Drittel.

Ob das Opfer Pflicht ist, darüber sind sich islamische Gelehrte nicht einig. Die hanafitische Rechtsschule, der die meisten türkischen Muslime folgen, sieht es als Pflicht (wajib) für alle, die es sich leisten können. Die malikitische Schule, der die meisten marokkanischen Muslime folgen, sieht es als stark empfohlene Praxis (Sunna). In jedem Fall geht es um Dankbarkeit und darum, mit denen zu teilen, die weniger haben.

Eine Spende erspart einem Tier hier einen angstvollen Tod, aber anderswo wird dann meist trotzdem ein Tier geschlachtet. Die wirklich tierfreundliche Alternative ist, Geld oder Essen zu geben, ohne dass dafür ein Tier stirbt. Wer dennoch rituell schlachten lassen möchte, wählt am besten ein Tier, das vorher betäubt wurde. Schön wäre es, wenn Muslime ganz darauf verzichteten, Tiere zu opfern. Das erspart Tierleid und bringt viel Sympathie. Gut wäre es auch, wenn die Politik das Tierleid bei der Schlachtung weiter verringern würde. Belgien und Dänemark zeigen, dass eine Betäubungspflicht möglich ist.

Wahre Dankbarkeit verlangt kein Tierleid.

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Quellen: § 4a Tierschutzgesetz; Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 15. Januar 2002 (1 BvR 1783/99); Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. November 2006 (3 C 30.05); Niedersächsisches Landwirtschaftsministerium, Islamisches Opferfest; BAMF, Muslimisches Leben in Deutschland 2020; NVWA-Zahlen im Reformatorisch Dagblad (27. Mai 2026); EFSA, Welfare of cattle at slaughter (2020); Temple Grandin; Food Standards Agency, Slaughter method survey 2018; Library of Congress, Legal Restrictions on Religious Slaughter in Europe (2018); VRT (13. Februar 2024). Aktualisiert im Oktober 2026.