Die fünf Freiheiten der Nutztiere

Welche Rechte haben Nutztiere eigentlich? Auf dem Papier gibt es die bekannten fünf Freiheiten. Sie stehen in vielen Gesetzen und Gütesiegeln. Aber sie handeln vom Tierwohl, nicht von Freiheit im eigentlichen Sinn. Und in der Praxis werden sie oft nicht erreicht. Tierschutzregeln sind etwas anderes als Tierrechte.

Was sind die fünf Freiheiten?

Die fünf Freiheiten stammen aus Großbritannien. 1965 schrieb eine Kommission unter Leitung von Professor Roger Brambell, dass Nutztiere sich mindestens umdrehen, putzen, aufstehen, hinlegen und ihre Glieder strecken können müssen. 1979 machte der britische Farm Animal Welfare Council daraus fünf Freiheiten.

FreiheitWas das Tier dafür braucht
1. Frei von Hunger und DurstDirekter Zugang zu frischem Wasser und Futter, um gesund zu bleiben.
2. Frei von UnbehagenEine bequeme Unterkunft und ein guter Ruheplatz.
3. Frei von Schmerz, Verletzung und KrankheitVorbeugung oder schnelle Diagnose und Behandlung.
4. Frei, normales Verhalten zu zeigenGenug Platz, passende Einrichtungen und Artgenossen.
5. Frei von Angst und StressBedingungen, die seelisches Leiden vermeiden.

Natürliches Verhalten heißt zum Beispiel, dass ein Schwein wühlen kann. Ein Huhn will scharren und ein Staubbad nehmen. Eine Kuh sollte auf der Weide laufen können. In den meisten Ställen ist das noch immer nicht selbstverständlich.

Von fünf Freiheiten zu fünf Domänen

Die fünf Freiheiten sind negativ formuliert: Sie sagen, wovon ein Tier frei sein soll. Deshalb entwickelte der neuseeländische Forscher David Mellor ab 1994 das Modell der fünf Domänen: Ernährung, Umgebung, Gesundheit, Verhalten und als fünftes der seelische Zustand des Tieres. Dann geht es nicht nur darum, dass ein Tier keine Schmerzen und keine Angst hat. Es soll auch positive Erfahrungen machen können, wie Spielen, Erkunden und Ruhen.

Was das deutsche Recht sagt

  • Seit 2002 steht der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz (Artikel 20a).
  • Das Tierschutzgesetz verlangt in § 2, dass ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht wird.
  • Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt die Einzelheiten für Kälber, Schweine und Legehennen.
  • Trotzdem sind das Tierschutzregeln innerhalb eines Systems der Nutzung. Das Tier bleibt Eigentum.

Frei nach dem Philosophen Isaiah Berlin: Es gibt Freiheit von und Freiheit zu. Im Gesetz haben Tiere höchstens etwas Freiheit von Schmerz und Unbehagen. Ihre Freiheit zu natürlichem Verhalten ist nicht garantiert. Lesen Sie auch Freiheit ist ein Grundrecht für Tiere und Wie hoch ist der innere Wert eines Tieres?

Die fünf Freiheiten in der Praxis

Tierhalter wollen gut für ihre Tiere sorgen. Aber die Ställe sind auf Produktion ausgelegt. Ein kurzes Leben ohne Hunger und mit wenig Schmerz ist noch kein gutes Leben. Dazu kommen Langeweile, Platzmangel und fehlender Kontakt. Einige Beispiele:

Hühner

  • Kahle Legebatterien sind in der EU seit 2012 verboten. In Deutschland läuft auch die Kleingruppenhaltung aus: Ende 2025, in Härtefällen bis 2028.
  • Seit 2022 ist das Töten männlicher Küken in Deutschland verboten.
  • Masthühner erreichen in etwa sechs Wochen ihr Schlachtgewicht.

Schweine

  • Eine Sau liegt wochenlang im Abferkelkäfig, in dem sie sich nicht umdrehen kann. 2020 wurde beschlossen, den Kastenstand im Deckzentrum nach einer Übergangsfrist abzuschaffen.
  • Den meisten Ferkeln wird der Schwanz kupiert, obwohl die EU das als Routine verbietet.
  • Seit 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten.

Kühe und Kälber

  • Das Kalb wird kurz nach der Geburt von der Mutter getrennt. Die Milch ist für uns.
  • Viele Kühe kommen nie auf die Weide. Die Anbindehaltung ist noch erlaubt.

Pelztiere

  • In Deutschland gibt es seit 2019 keine Nerzfarmen mehr. In anderen Ländern geht die Pelztierzucht weiter.

Mehr pro Tierart lesen Sie in Die schlimmsten Missstände in der Massentierhaltung und auf unserer Seite Bilder von Tierleid.

Quellen: Brambell-Bericht (1965); Farm Animal Welfare Council (1979); Mellor, The 2020 Five Domains Model; Grundgesetz Art. 20a; Tierschutzgesetz § 2; Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Aktualisiert im Oktober 2026.