Tiere verstehen das Konzept von Rechten nicht, aber sie verteidigen sich bei Gefahr oder versuchen zu fliehen. Rechte sind eine menschliche Erfindung, etwas, das kein anderes Lebewesen nutzt. Warum sprechen wir also von Tierrechten?
Die Antwort ist einfach: Tierrechte sind eigentlich Menschenrechte, die Grenzen dafür setzen, wie Menschen Tiere behandeln. Diese Grenzen schränken das menschliche Handeln gegenüber anderen Arten ein, und wir nennen diese Grenzen Tierrechte. Ohne die Möglichkeit, solche Grenzen zu setzen, können wir rechtlich nicht eingreifen, wenn wir glauben, dass andere Tiere schlecht behandeln.
Da der Mensch mächtiger ist als das Tier, sind Tiere besonders verletzlich. Daher sollten Menschen, die Tiere schädigen, von anderen Menschen vor Gericht gestellt werden können.
Menschen, die Tiere lieben, gibt es sehr verschiedene
Mehrere halten diese als Haustiere.
Viele finden sie schmackhaft und essen sie auf.
Wie viele Menschen lassen Tiere in Ruhe und frei?
Es geht um Ethik, wenn wir uns fragen, wie wir mit Tieren umgehen, welche Rechte wir ihnen zugestehen?
Schon Albert Schweitzer, der große Arzt und Philosoph, sagte: Ethik wurzelt in Mitleid; ohne Mitleid wird das Recht nicht umgesetzt in gerechtes Handeln. Diese Zusammenhänge werden in dem Artikel erklärt.
Wie weit Tiergrundrechte gehen sollen, versteht Jeder und Jede anders. Einige nehmen sich das Recht heraus, Tiere um der Nahrung oder des Sportes willen zu töten. Ganz andere finden es unverantwortlich, auch nur die kleinste Stechmücke zu töten.
Da Grundrechte wieder zu ändern sehr schwierig ist, müssen sie sehr sorgfältig und genau formuliert werden, denn danach werden sie ausgelegt werden.
Auf welcher Basis müssten den Tieren Rechte zuerkannt werden?
Den Tieren müßte diese Frage gestellt werden, aber leider können wir sie nicht verstehen. Sie können nur stumm oder auf ihre Art und Weise gegen Mißhandlungen protestieren. Die Antwort kann deshalb nur der Mensch dem Menschen geben. Als Basis für Tierrechte kommen in Frage: intrinsische, d. h. von innen kommende Werte, Wohlsein, Respekt, Freiheit, natürliches Betragen, Gleichheit, Mitleid usw. Viele dieser Konzepte erscheinen brauchbar bei konkreten und praktischen Situationen, doch müssen dabei weitere Punkte beachtet werden.
Rechte für Tiere müssen so formuliert werden, daß sie umsetzbar sind und daß sie Kritik standhalten.
Tierrechte gelten für alle Tiere, von der wilden A-meise bis zum Zuchtschwein.
Unterschiedliche Tierarten brauchen auch der Art entsprechende Rechte.
Tierrechte gelten für Menschen - und Menschen müssen sich darauf berufen können. Tiere können natürlich nicht an Pflichten gebunden sein.
Der Tod nimmt eine besondere Position ein: Schlachten, Regulierjagd, Berufsfischerei usw. Hier muß geregelt sein, daß der Tod eines Tiers schnell und schmerzlos und nicht sinnlos ist - z.B. der nicht gewollte Beifang.
Auch in der Schädlingsbekämpfung sollte ein möglichst schnell und gut wirkendes Mittel angewendet werden.
Die Rechte der Tierart zählen höher als die eines Einzeltieres: wenn eine Tier- oder Pflanzenart auszusterben droht, darf der Mensch die Art retten, auch wenn er dabei einzelne Tiere schädigt.
Zudem muß verhindert werden, daß eine Tier (Schwein, Lachs) in extremen Ausmaßen für den Export gezüchtet oder gefangen wird; je größer die Masse, die gezüchtet oder gefangen wird, umso tierfeindlicher geschieht dies meist; auch die Nachfrage ist meist unnatürlich hoch.
Einige der obigen Punkte sind aus juristischer Sicht nicht anwendbar
Intrinsischer Wert und Respekt sind zwar gebräuchliche Begriffe, aber in der Praxis als unbestreitbares Tierrecht schwierig durchzusetzen; und juristisch ist es ebenso nicht vertretbar, eine Frau z.B. zu verklagen, weil sie ihren Schoßhund nicht "respektvoll" behandelt hatte. Oder: Bauer, du mußt deine Hennen in Ehre halten. Aber wir können wohl die Menschen durch soziale Kontrolle so weit aufklären, daß sie mit dem Tier gerecht umgehen - bei Spielen mit lebenden Tieren, oder Exzessen im Zirkus auf Kosten der Tiere. Die Schwierigkeit ist, genaue Richtlinien für den Umgang mit Tieren vorzugeben. - Wir können Menschen nicht zwingen, sich zivilisiert zu betragen. Aber wir können sie wohl aufklären.
Auch der Begriff "intrinsischer Wert" ist nicht brauchbar als juristische Basis für Tierrechte, ausgenommen vielleicht zum Schutz seltener Tiere nach dem Motto: "In diesem Gebiet lebt eine Tierart, die nirgends anders vorkommt". Kein Schweinehalter wird seine Tiere besser versorgen, weil es einen hohen intrinsischer Wert besitzt; er wird seine Tiere so gut versorgen, wie es ökonomisch machbar ist.
Betrachten wir den 2. Punkt: Tierrechte müssen für alle Tiere gleich gelten, dann kann das nicht bedeuten, für jedes einzelne Tier ein Tierrecht zu formulieren. Wie viele einzeln Rechte da formuliert…. Das Tierrecht wird ziemlich allgemein gehalten werden müssen; eine Einteilung in einige wenige Tierklassen erscheint am ratsamsten. Ein Vorschlag zur Einteilung.
Pflanzen- oder Fleischfresser.
Einzeltier oder Herdentier.
Dem Menschen gefährliches oder ungefährliches Tier.
Größe und Art des Lebensraumes.
Ein Tierrecht beinhaltet, daß ein Tier immer die Freiheit besitzt, sein arteigenes Verhalten zu zeigen; falls es aber ein Lebewesen oder das natürliche Gleichgewicht bedroht - denken Sie an Rehe, die junge Bäume kahlfressen - muß die Freiheit des Tieres wieder eingeschränkt werden. Wölfe sollte der Mensch nicht ansiedeln, wo er Viehzucht betreibt.
Haus- und Nutztiere müssen, Tiere in freier Natur hingegen sollten nicht gefüttert werden. Es muß etwas unternommen werden: gegen die Verschmutzung und Zerstörung der Flora und gegen die Verfälschung der Fauna: als Ersatz für den Abschuß führt man Raubtiere oder Krankheiten in das Biosystem ein? Nein.
Geht es um das Wohl der Tiere, ihre Intelligenz, Gefühle oder Instinkte als Basis für Tierrechte, so ist ein ja oder nein zu geben eigentlich fast nicht möglich. Wie will man die Frage sicher beantworten, ob Fische fühlen oder Schweine sich langweilen können? Trotzdem sind die 4 Punkte im Umgang mit Tieren zu beachten. Mehr davon, wie die 4 Ideen für den Umgang beachtet werden, wenn der Ausgangspunkt für Tierrechte feststeht. Für eine unmittelbare Mißhandlung der Tiere ist die Strafe durch Gesetze schon geregelt, dagegen noch nicht für eine mittelbare Mißhandlung, etwa wenn der Mensch die Bewegungsfreiheit des Tieres einschränkt. Doch auch das ist ein Eingriff in das (Grund-) Recht des Tieres. Wir bejahen die Frage des Philosophen J. Bentham, ob Tiere leiden können? Deshalb fordern wir Rücksicht und Vorsicht des Menschen auf das Wohl der Tiere!
Es folgt als Zusammenfassung ein Schema, in dem zu sehen ist, wie die einzelnen Punkte im Verhältnis zueinander stehen.
Ausgangspunkte sind, daß Tiere Rechte und diese Rechte das Wohl der Tiere garantieren. Ein Beispiel, wie das Schema zu lesen ist: Emotionen haben mit dem Wohlsein und nicht mit den Rechten der Tiere zu tun.
Es ist erstaunlich, zu sehen: daß die Punkte, die nicht zum Wohl der Tiere führen, genau diejenigen sind, worin sich Tiere sehr von Menschen unterscheiden; und daß die Punkte, die zum Wohl der Tiere führen, für Mensch und Tier ähnlich sind. Da das Wohl von Mensch und Tier von ähnlichen Bedingungen abhängt, muß der Mensch auch das Recht des Tieres auf Freiheit anerkennen.
Existiert ein juristischer Ausgangspunkt, der anwendbar sei und ausreiche?
Wie beim Menschen ist auch beim Tiere das Recht auf Freiheit als Konzept brauchbar. Freiheit ist aber ein paradoxes Konzept, denn es müssen Anfang und Ende der Freiheit bestimmt werden; sonst ist sie als Konzept nicht ausführbar. Für die Praxis müssen wir angeben, was alles Freiheit nicht ist: alles, was dem Tier ein natürliches Verhalten unmöglich macht. Grenzen gelten für Menschen und für Tiere, und gerade das ist ein Vorteil. Wir können an eine untere Grenze der Freiheit denken aber auch an physische, z.B. Zäune.
Ein wichtiger Vorteil der Freiheit ist, daß sie hier eine Obergrenze setzt, nämlich die Pflicht sich für Tierrechte einzusetzen. Sobald das Recht auf Freiheit garantiert ist, fällt die Verantwortung des Menschen teilweise weg, und er muß der weiteren Entwickelung nur noch zusehen.
Das Freiheitsrecht führt vor allem zum natürlichen Verhalten des Tiers. Wie es sich dann frei und eigenartig auslebt, ist nicht wichtig, sondern daß es das tut. Für Tiere in der freien Natur ist es genug, ein natürliches und kein menschliches Gleichgewicht der Natur zu sichern. Haus- und Nutztiere, es kann nicht oft genug gesagt werden, müssen sich natürlich frei verhalten können. Recht auf Freiheit bedeutet zudem körperliche Integrität: keine unnatürlichen Eingriffe am Körper wie etwa Schnäbelkappen, keine Kastration von Ferkeln, keine genetischen Manipulationen.
Grenzen, die für die Tiere gut sind:
Sterilisation und Kastration der Haustiere; separates Unterkommen der männlichen und weiblichen (im Landbau) Haustiere, um Geburtenzahl zu regeln
Zäune um Weiden und bei Straßen
Sterbehilfe - in NL erlaubt - und Abtreibung nach gleichen Kriterien wie beim Menschen, etwa bei unerträglichem Leide
Wo bei jedem Tier die Grenze liegt, müßten Tierstudien zeigen. Der Mensch könnte nach dem Motto der Natur seinen freien Lauf lassen handeln. Die Belange des Tieres seien wichtiger als die Belange des Menschen. Kompromisse sind möglich Ein wichtiger Vorteil des Konzeptes Freiheit ist, daß es auch für Menschen verständlicher ist, die nicht einverstanden sind mit äußerster, natürlicher Konsequenz.
Argumentiert ein Gegner der Haustierhaltung mit dem Konzept der Freiheit gegen einen Haustierhalter, ist es gut möglich, daß dieser sich zumindest auf einen Kompromiß einläßt, und dann wird das Konzept der Freiheit argumentativ noch stärker.
Ein anderer wichtiger Vorteil ist daß Freiheit sofort und leicht festzustellen und zu kontrollieren ist, währenddessen bei anderen Konzepten langwierig untersucht werden müßte.
Ist Freiheit als Grundrecht noch brauchbar, wenn sie verletzt worden ist?
Man kann zunächst zwei niveaux annehmen:
eine gesetzliche Verletzung, die unter strengen Vorbehalten gestattet wird;
eine gesetzlich voll gestattete Verletzung.
Das Halten von Haustieren und das Schlachten und Gebrauchen von Nutztieren scheint, mit Blick auf die hier formulierten Rechte der Tiere, inkonsequent zu sein. Doch auch für Schlachtvieh müssen wir fordern, daß sie vor der Schlachtung so natürlich wie möglich haben leben können.
Wenn Tiere geschlachtet werden, oder Fische gefangen, so haben sie ein Recht auf einen schnellen schmerzlosen Tod.
Außerdem müssen wir fordern, daß ein Tier auch in Gefangenschaft sich natürlich verhalten kann. Das Werben für die gesellschaftliche Akzeptanz dieser aller Ideen ist am wichtigsten.
Recht auf Freiheit für Mensch und Tier muß als äußerste Konsequenz für eine gute Zukunft gezogen werden.
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